Bildung Thurgau – Berufsorganisation der Lehrpersonen des Kantons Thurgau
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Stellensituation Lehrpersonen Sommer 2022

Veröffentlicht am: 25.05.2022

Auch im Kanton Thurgau zeichnet sich nach Ablauf des Kündigungstermins Ende April auf Sommer 2022 ein verstärkter Mangel an Lehrpersonen aller Schulstufen der Volksschule ab. Aktuell sind auf dem Portal des VTGS rund 75 Stellenangebote für ein Pensum von 50 – 100% im Thurgau publiziert. Verschiedene Gründe führen aktuell zu einem stärkeren Mangel: Steigende Schülerinnen- und Schülerzahlen, Kündigungen im Anschluss an die Coronapandemie, die Beanspruchung von Lehrpersonen aus der „Reserve“ für die Beschulung ukrainischer Kinder oder die Pensionierung geburtenstarker Jahrgänge.

Bildung Thurgau tauscht sich gemeinsam mit VTGS, VSLTG, PHTG und dem Amt für Volksschule AV gemeinsam über mögliche Lösungen aus. Der Schwerpunkt liegt aktuell auf der Umsetzung von Sofortmassnahmen im Hinblick auf den Schuljahresbeginn 2022/2023. Zentral ist dabei für alle Partner, dass keine Massnahmen ergriffen werden, welche langfristig negative Auswirkungen auf das Gesamtsystem Schule haben.

Folgende Sofortmassnahmen stehen in einem ersten Schritt im Fokus:

  • Einsatz von Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern und Pensionierten:
    Mit einem gemeinsamen Schreiben von VTGS, VSLTG, Bildung Thurgau, PHTG und AV wenden sich das Amt für Volksschule an Pensionierte und Wiedereinsteigende. Ein schriftlicher Versand an die bekannten Adressen erfolgt in den nächsten Tagen. Wir freuen uns, wenn Sie ehemalige Lehrpersonen in Ihrem Umfeld ebenfalls auf die Möglichkeit eines Wiedereinstiegs und die Stellenplattform des VTGS aufmerksam machen. Die PHTG plant ein spezifisches, kostenloses Unterstützungsangebot.
  • Teilzeitstudium PH-Studierende Sek I:
    Die Studierenden werden auf die Möglichkeit einer Tätigkeit in Teilzeit aufmerksam gemacht.
  • Pensenerhöhungen bei den angestellten Lehrpersonen:
    Die Schulgemeinde prüfen die Möglichkeit für Pensenerhöhungen bei ihrem Personal. Dies kann auch Lehrpersonen in Teilzeitanstellungen mit Altersentlastungen miteinbeziehen. Gemäss Ziff. I Pkt. 3 der Richtlinie betreffend Altersentlastung von Lehrpersonen an den Volksschulen vom 25. Juni 2018 erfolgt die Altersentlastung „in der Regel“ als zeitliche Entlastung, was in einem Widerspruch zu gleichzeitigen Pensenerhöhungen steht. In der aktuellen Situation kann im Einverständnis mit der Lehrperson vorübergehend von diesem Grundsatz abgewichen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Pensenerhöhung auch eine Neuberechnung der Altersentlastung gemäss Ziff. I Pkt. 1 und 8 der Richtlinie bewirkt.
  • Einsatz zusätzlicher Unterrichtsassistenzen:
    Die Schulgemeinden prüfen das Potenzial zusätzlicher Unterrichtsassistenzen zur Entlastung der Lehrpersonen.

Daneben befassen sich die Bildungspartner und die Verwaltung mit mittelfristig wirksamen Massnahmen wie einem möglichen Ausbau des Teilzeitstudienangebots Primarstufe oder der Erleichterung von Facherweiterungen, insbesondere im Bereich Französisch.

LUeP